N.N.
Vorsitz des Beirats
(angefragt)
11.11.2021
Forderung Nr. 9 der Vermittler an die neue Bundesregierung
Leitantrag des BVK e.V. zur Delegiertenversammlung in Hamburg
27.10.2021
Vermittlerbetriebe berichten ab jetzt über ihr nachhaltiges Verhalten und Wirken
11.11.2021
Assekuranz Info-Portal
02.11.2021
Das Investment
01.11.2021
Cash.Online
29.10.2021
experten report
27.10.2021
Versicherungsbote
27.10.2021
bocquel news
Aufgaben
Der Beirat repräsentiert relevante Stakeholder der Brancheninitiative.
Der Beirat unterstützt durch seine Tätigkeit die Weiterentwicklung des Standards.
Er entscheidet letztinstanzlich bei Fragen der Aufnahme oder Entfernung von Vermittlerbetrieben aus der Datenbank, falls im Vorfeld keine Einigung erzielt werden konnte. Grundlage sind die Teilnahmebedingungen, die jeder teilnehmende Vermittlerbetrieb als Voraussetzung für die Aufnahme in die Datenbank zur Kenntnis nimmt und unterzeichnet.
Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag des Beirats vom Präsidium des BVK e.V. ernannt.
N.N.
Vorsitz des Beirats
(angefragt)
Prof. Dr. Mario Vaupel
Inhaber, Prof. für Sustainable Leadership
Prof. Dr. Fred Wagner
Universitätsprofessor für Versicherungswissenschaften Uni Leipzig
Vorstand Institut für Versicherungswissenschaften IfVW
Siegelführende Vermittlerbetriebe erklären freiwillig, transparent und öffentlich, wie sie Nachhaltigkeit verstehen und umsetzen.
Nein.
"Nachhaltiger Vermittlerbetrieb" ist ein Berichts-Standard, aber keine Zertifizierung!
Anders als bei Zertifikaten kommt es bei der Vergabe des Siegels "Nachhaltiger Vermittlerbetrieb" lediglich zu einer Überprüfung der formalen Voraussetzungen. (s.u.)
Es handelt sich hier um die Reinform einer Selbsterklärung. Die materielle Überprüfung des nachhaltigen Verhaltens obliegt der Öffentlichkeit, vor allem der Kunden, denen die Nachhaltigkeit-Strategie und die Nachhaltigkeits-Berichte auf dieser Plattform, im Vermittlerbetrieb und im persönlichen Gespräch zugänglich gemacht werden.
Wurden oder werden Zertifikate über nachhaltigkeitsbezogene Aspekte (Gemeinwohl-Siegel, DIN-Normen, CO2 -Analysen, etc.) erworben, werden sie als Bestandteil der hier veröffentlichten Selbsterklärung im Rahmen der 12 Kriterien genannt.
Das Siegel "Nachhaltiger Vermittlerbetrieb" kann von jedem Vermittler beantragt werden, der eine Registrierung im Vermittlerregister www.vermitterregister.org nachweisen kann, also über eine Registrierungsnummer verfügt.
Das Siegel wird vergeben, wenn
Die Bedingungen zur Teilnahme an der Brancheninitiative "Nachhaltiger Vermittlerbetrieb" finden Sie hier zum Download.