Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Der Vermittlerbetrieb legt offen,
- ob er in seinem Wirkungsbereich Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte ergreifen kann
- dass er national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten wie Chancengerechtigkeit, Vielfalt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Inklusion einhält
- wie er angemessene Bezahlung sicherstellt
- wie er die Vereinbarung von Familie und Beruf fördert
- wo Risiken gesehen werden
UN-SDGs: