Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Der Vermittlerbetrieb legt offen,

  • ob er in seinem Wirkungsbereich Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte ergreifen kann
  • dass er national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten wie Chancengerechtigkeit, Vielfalt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Inklusion einhält
  • wie er angemessene Bezahlung sicherstellt
  • wie er die Vereinbarung von Familie und Beruf fördert
  •  wo Risiken gesehen werden 


UN-SDGs: